Verkehrsrecht
Zum Verkehrsrecht zählt die Bearbeitung von Verkehrsunfällen in zivilrechtlicher Hinsicht, insbesondere die Schadensregulierung auf Seiten des Geschädigten und die Abwehr unberechtigter Ansprüche auf Seiten des Schadensverursachers (sog. Verkehrszivilrecht). Es umfasst aber auch die Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten oder einer im Straßenverkehr typischen Straftat (z.B. Unfallflucht, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt).
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Außergerichtliche sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (Prüfung der Unfallursache, Feststellung von Verschulden und Mitverschulden, Geltendmachen von Schadenersatz, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld)
- Schadensregulierung mit Prüfung sämtlicher in Betracht kommender Schadenspositionen und deren erfolgreichen Durchsetzbarkeit gegenüber Fahrer/Halter sowie Haftpflichtversicherung der Gegenseite
- Vertretung in Bußgeldangelegenheiten (Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße usw.)
- Vertretung bei Verkehrsverstößen im Bereich des Strafrechtes (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Vollrausch)
- Beratung und gegebenenfalls gerichtliche Vertretung im Rahmen eines Fahrverbotes oder eines Führerscheinentzuges
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