Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Unter Berücksichtigung der Freiheitsrechte des Einzelnen soll es die rechtsgeschäftliche Ordnung des Arbeitslebens sozialverträglich gestalten. Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht die Verhältnisse zwischen Betriebsrat, Gewerkschaft, Arbeitgeber und Arbeitgeberverbänden.
Wir vertreten dabei gleichermaßen Arbeitgeber- wie auch Arbeitnehmerseite.


 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Erstellung und Prüfung von Verträgen (Arbeits-, Anstellungs-, Aufhebungs-, Abwicklungs-, Änderungsverträge)
  • Abmahnung
  • Abfindung
  • Versetzung
  • Kündigung und Kündigungsschutzprozess
  • Lohn- und Gehaltsrückstände
  • Zeugnis und Zeugnisberichtigungsansprüche



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Rechtsanwaltskanzlei

Bernhard Ackermann

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