Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht beinhaltet die rechtlichen Vorgehensweisen bei drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Eine möglichst gleichmäßige Befriedigung der
Gläubiger wird dabei angestrebt.
Es kommt v.a. dann in Betracht, wenn eine Person oder Firma in Zahlungsschwierigkeiten steckt und sich diese absehbar noch verschlimmern können, beispielsweise wenn hohe Forderungen nicht beglichen
werden können oder auch eine Vielzahl von Gläubigern auf die Bezahlung ihrer Forderungen besteht. Bei einer derart auswegslosen finanziellen Situation ist ein Insolvenzverfahren oft ratsam, um dem
weiter wachsenden Schuldenberg entgegen zu wirken und die Schulden mit Hilfe eines Insolvenzverwalters abzubauen.
Für Verbraucher ist das Privat- oder Verbraucherinsolvenzverfahren maßgeblich.
Diese beraten wir bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und verhandeln Vergleiche mit ihren Gläubigern aus.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- außergerichtliche Schuldenbereinigung gem. § 305 InsO
- sofern erforderlich, Anfertigung und Einreichung Ihres Insolvenzantrages
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